Hinweisgeberschutz

Sie befinden sich auf dem anonymen Hinweisgeberkanal der Strässer & Reitmeir GmbH.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

Wie Sie sich selber schützen:

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Umweltschutz

Umweltdelikte und -schädigungen Zum Beispiel:

Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen

Insbesondere Verstöße gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung gemeint, die die Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens verfälschen.  Zum Beispiel:  Verfälschen oder fehlerhaftes Erstellen von Rechnungen, Gutschriften, Finanzabschlüssen, Prüfprotokollen etc.

Geldwäsche (GwG)

Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche dient der Reinwaschung illegaler Vermögenswerte jeder Form

Unterschlagung; Diebstahl;

Betrug

Hierunter fallen alle Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel:

Diebstahl oder Unterschlagung von Betriebseigentum

Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien

persönliche Bereicherung an Betriebsgeldern oder -mitteln

Interessenkonflikte

Verstrickung einer oder mehrerer Personen/ Unternehmen in mehrere Interessen, die möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person/dieses Unternehmens beeinflussen. Dies ist denkbar, wenn die persönlichen Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet oder der Mitarbeiter das eigene Interesse bedient.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Verstöße, die der Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt entgegenwirken. Beispiele sind Absprachen bzw. einem Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen Unternehmen und dessen Konkurrenten über Preise, wechselseitige Beauftragung und Verdrängung und Ausschluss von Wettbewerbern.

Datenschutz (BDSG, DSGVO)

Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Meldefähig sind Vorgänge, bei denen eine große Zahl oder besonders zu schützender Daten betroffen sind. Beispiele:

die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

die missbräuchliche Nutzung von Daten

der unzureichender Zugriffsschutz auf besonders zu schützende Daten

Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte

Dazu zählen im Rahmen der Beschäftigung Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte.

Zum Beispiel: